Absicherung des auf den Kalendertag umgerechneten Nettoeinkommens bei einer Arbeitsunfähigkeit ab der gewählten Karenzzeit.
- Bei Arbeitnehmern: 80% der einkommensteuerrechtlichen Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (Bruttoarbeitslohn). Hierbei werden ausschließlich Geldleistungen des Arbeitgebers berücksichtigt, soweit diese vertraglich vereinbart sind und dem Arbeitnehmer regelmäßig – mindestens jährlich – bezahlt werden.
- Bei Selbstständigen und Freiberuflern: 80% des einkommensteuerrechtlichen Gewinns aus dieser selbstständigen Tätigkeit (ermittelt nach Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Weist der Versicherungsnehmer nach, dass die auf den Bruttoarbeitslohn bzw. den Gewinn entfallende Steuer geringer als die Pauschale von 20% ist, kann er verlangen, dass bei der Berechnung des Nettoeinkommens diese tatsächliche Steuerbelastung maßgeblich ist.
Nach den Aufnahmerichtlinien der HALLESCHE gelten bei speziellen Berufs-/ bzw. Personengruppen Besonderheiten für die Absicherung eines Krankentagegeldes (inkl. KT bei Mitbewerbern):
Arbeitnehmer |
- Absicherung ab KT.43 - Höchsttagegeld insgesamt 400 € |
Außertariflich Angestellte der Ford-Werke AG | - Absicherung ab KTF.43 |
Selbstständige bzw. Freiberufler im 1. bis 3. Jahr |
- Absicherung ab KT.22 und FKT.22 - KT.22, KT.29 und FKT.22 jeweils max. 50 € - Höchsttagegeld insgesamt 200 € |
Selbstständige bzw. Freiberufler ab dem 4. Jahr |
- Absicherung ab KT.22 und FKT.22 - KT.22, KT.29 und FKT.22 jeweils max. 100 € - Höchsttagegeld insgesamt 400 € |
Gesellschafter-Geschäftsführer |
- Absicherung ab KT.183 - Höchsttagegeld insgesamt 400 € |
Heilpraktiker |
- Absicherung ab KT.29 - KT.29 max. 100 € - Höchsttagegeld insgesamt 400 € |
Angestellte Mediziner/Zahnmediziner |
- Absicherung ab MKT.43 - Höchsttagegeld insgesamt 700 € |
Praxisinhaber, freie Mitarbeiter |
- Absicherung ab MKT.15 - Höchsttagegeld insgesamt 700 € |
Praxisgründer |
- Absicherung ab MKT.15 - Höchsttagegeld insgesamt 400 € |
Vorübergehende Praxisvertreter |
- Absicherung ab FKT.22 - Höchsttagegeld insgesamt 200 € |
Ständiger Praxisvertreter |
- Absicherung ab KT.22 - Höchsttagegeld insgesamt 200 € |
Berufstätige Ehe-/Lebenspartner von Mediziner/Zahnmediziner | - Absicherung von Tarif MKT nur möglich, wenn diese selbst als Mediziner/Zahnmediziner tätig sind, sonst nur Tarif KT möglich |
Die in einer Stufe nicht in Anspruch genommenen Beträge können auf die nachfolgenden Stufen mit höherer Karenzzeit übertragen werden.
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Selbstbeteiligung pro Jahr
Arztleistung
Arztleistung ambulant
Arztleistung im Krankenhaus
Unterbringung im Krankenhaus
Zahnleistung
Wählen Sie bis zu drei Tarife aus, die Sie Ihrem Kunden vorschlagen wollen.
Alternativen
Inklusive Krankentagegeld (KT.43)
KT-Höhe
Inklusive Auslandsreise-Krankenversicherung
Inklusive Wechseloption
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